DIY Heli- Boarding / Skiing - Next level Freeriding

Hike & Fly - Moments of Joy

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB + Reisebedingungen ARB

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Allgemeine Geschäfts Bedingungen AGB + ARB

 

1. Anmeldung: Melde dich bitte schriftlich mit dem Online-Anmeldeformular, via e-mail, whats app oder telefonisch für dein ausgesuchtes Angebot an. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit und garantiert dir einen freien Platz. Nach dem Eingang deiner Anmeldung erhältst du eine persönliche Email-Bestätigung. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dir und ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher.

2. Versicherung: Jeder unserer Guides, der als staatlich geprüfter Bergführer, Canyonführer, Mountainbikeführer, Wanderführer oder Paragleitertandempilot bei uns arbeitet, hat eine umfassende Haftpflichtversicherung. Weiters sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert.

Wir empfehlen deshalb: eine ausreichende Unfall-, Bergekosten-, Auslandskranken-, Reiserücktransport-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Storno bzw. Reiserücktritts- Versicherung auf eigene Kosten abzuschließen. 

2.1 Bei unseren ROCK the WORLD Reisen ist eine Reiseversicherung verpflichtend. Es ist möglich bei uns die Europäische Reiseversicherung zu buchen. Dieses Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Reisenden und dem Versicherungsanbieter zustande, nicht mit ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher. Jedweilige Haftung von ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher ist somit ausgeschlossen. 

3. Bezahlung: Alle Preise sind den zillertaler und österreichischen Bergführer Tarifen angepasst. Bei unseren Touren gilt ein Personen bezogener Tarif. Für eine Person und für zwei Personen gilt ein höherer Preis  (Privat- bzw. Mindest-Tarif). Ab drei Personen gilt der Personen bezogene Einzelpreis (Gruppentarif) 

Alle unsere Preise sind fair berechnet. Das Führen in den Bergen ist eine anspruchsvolle Aufgabe bei der sehr viel Wissen und Erfahrung dahinter steht. Deswegen muss diese Leistung auch ihren angemessenen Preis haben. 

3.1 Bei den ROCK the WORLD Pauschalreisen sind Anzahlungen der Kundengelder laut Reisebürosicherungsverordnung (RSV) abgesichert sofern sie frühestens elf Monate vor Ende der Reise erfolgen. Die Restzahlungen sind 20 Tage vor Reiseantritt zu begleichen, in diesem Zuge werden die Reiseunterlagen dem Reisenden übermittelt.

3.2. Preisänderung vor Reisebeginn: Der Reiseveranstalter behält sich im Pauschalreisevertrag das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise Preisänderungen vorzunehmen. Zulässige Preisänderungen sind:

a; Kosten für die Personenbeförderung infolge von Treibstofferhöhungen.

b; Steuern und Abgaben die für die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu entrichten sind.

c; Wechselkursänderungen in den Reiseländern

4.Voraussetzungen: Bei den angebotenen Veranstaltungen von ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher kann jeder teilnehmen, der körperlich fit bzw. den Voraussetzungen gewachsen ist. Der Leiter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollten diese offensichtlich / erkennbar den erforderlichen Voraussetzungen nicht gewachsen sein. In diesem Fall gibt es kein Geld zurück.

4.1 Vor den ROCK the WORLD Expeditionen veranstalten wir „Kennenlern-Tage“ mit dem gesamten Team in zeitlichem Abstand zur gebuchten Reise, wo sich alle Expeditionsteilnehmer kennen lernen. Im Vorbereitungskurs werden den Teilnehmern die nötigen Voraussetzungen gezeigt und antrainiert.

5. Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung: Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (gefährliche Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalt), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.1 Stornierung durch den Kunden bei ein Tagestouren: 48 Stunden vor dem Beginn der gebuchten Adventure kann kostenfrei zurückgetretten werden. Danach sind 100% des Gesamtpreises fällig.

5.2 Stornierung durch den Kunden vor Beginn der ROCK the WORLD Expeditionen: Bei unseren exklusiven Reisezielen ist eine Rücktrittsversicherung absolut notwendig, da unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebüren von 80% bis 100% anfallen. Für die verbleibenden Expeditionsteilnehmer ändert sich durch diese Stornomasnahmen Preistechnisch nichts.

6. Programmänderungen vor Beginn der Veranstaltung: Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor, aus Gründen wie Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse, Sicherheit das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet bzw. Minderkosten zurückerstattet. Für Programmänderungen, die aufgrund von mangelnder Konstitution, Konzentration und Kondition der Teilnehmer zustande kommen, werden keine Minderkosten zurückerstattet.

7. Mindestteilnehmerzahl: Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot abzusagen bzw. dir ein anderes attraktives Angebot zu erstellen, bei dem sich schon mehrere Teilnehmer angemeldet haben. Wenn du dieses neue Angebot nicht willst, erstatten wir dir selbstverständlich deine schon geleisteten Bezahlungen in voller Höhe zurück. Wünschst du dennoch die Durchführung des Angebots, werden wir dir ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Bist du mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande. 

7.1 Sofern bei den ROCK the WORLD Reisen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können wir ohne zusätzliche Entschädigungsleistungen zurücktreten, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen. Die zuvor getätigten Zahlungen der Pauschalreise werden selbstverständlich zurückerstattet.

8. Haftung: Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten und zu erbringenden Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Gewährleistung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Wir wollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede Art von Bewegung in der Natur ein gewisses Restrisiko mit sich bringt. Mit der Buchung deines Angebotes bestätigst du deine weitgehende Eigenverantwortlichkeit und akzeptierst das Restrisiko. 

Weiters übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei Leistungsstörungen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen die zum Beispiel durch: Wind und Wetter, Schneelage, Lawinengefahr, Ausfall von Bergbahnen, Naturkatastrophen usw. verursacht werden.

8.1 Bei Leistungsstörungen von vermittelten Fremdleistungen im Tagesgeschäft und dort wo ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher als Vermittler von Reisen auftritt, übernehmen wir keine Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen.

9. Bei den ROCK the WORLD Reisen ist jeder Teilnehmer auf seine Kosten selbst verantworlich für Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitspolizeiliche Vorschriften. Zum Beispiel bei Flugbuchungen muss derselbe Vor und Nachname angegeben werden der auch so im Reisepass steht. Bei Flugreisen sollte die Anmeldung bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.

10. Garantie: Bergsteigen ist eine Outdoortätigkeit und deswegen mit der Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Bergerfolge können wir folglich keine Garantie übernehmen. Der Bergführer entscheidet alleine über die Machbarkeit oder den Abbruch einer Tour oder einer Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmer. 

11. Leihausrüstung: Verlust von oder Beschädigungen an Leihmaterial werden von ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher in Rechnung gestellt. Das gilt auch für versehentlich ausgelöste Lawinenairbag-Rucksäcke. Das Material, das von uns zur verfügung gestellt wird, wird von unseren Guides auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit hin laufend überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann ROCKnSNOW nicht haftbar gemacht werden. 

12. Veranstalter / Vermittler: ist ROCKnSNOW Alpine Guiding Peter Bacher mit Sitz in Juns 521, A- 6293 Tux, Tirol. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: ist das für A-6293 Tux zuständige Gericht. Es wird österreichisches Recht vereinbart, so dass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.


AGB für die Durchführung von Hike & Fly Touren

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Hike & Fly Touren die Peter Bacher, als Inhaber der ROCKnSNOW Alpine Guiding, im Folgenden kurz ROCKnSNOW Alpine Guiding, veranstaltet.

Dabei handelt es sich um geführte Bergtouren, bei denen der Abstieg durch einen Flug mit einem Paragleiter durchgefürhrt wird.

2. Die ROCKnSNOW Alpine Guiding bietet im Rahmen der Hike & Fly Touren folgende

Leistungen an:

- geführte Bergtour

- Besprechung des allenfalls durchzuführenden Fluges samt Empfehlung der Routenplanung

(Abflugberg, Startplatz, Flugstrecke und Landeplatz)

- Einholung von Wetterauskünften

- Flugbesprechung

- soweit möglich, Paragleiterflug im Konvoi

ACHTUNG: Es handelt sich dabei nicht um Paragleiterschulung!

3. Anforderungen an Teilnehmer:

- Der Teilnehmer muss im Besitz eines österr. Paragleiterscheines mit Überlandberechtigung bzw. eines deutsche B-Scheines oder einer anderen gleichwertigen Berechtigung sein, die ihm zum Führen eins Paragleiters in Österreich ermächtigt.

- Der Teilnehmer muss in der Lage sein selbständig einen Paragleiter im hochalpinen Gelände zu führen, wie er insbesondere einen Rückwärtsstarts, Thermikfliegen und Landen auch auf kleinen Landeplätzen sicher beherrschen muss.

- Der Teilnehmer muss seinen eigenen Bergsteigerschirm samt Airbaggurtzeug (empfohlenes Gewicht nicht mehr als 7 kg), Helm, wobei die Flugausrüstung zur Verwendung in Österreich zugelassen bzw. flugtauglich sein muss und eine aufrechte Versicherung zu besitzen hat, ebenso mitzubringen, wie Bergschuhe. Snowblades und Teleskopstöcke können erforderlichenfalls ausgeborgt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei gegenständlicher Fly & Hike bzw. Hike & Fly Tour nicht um eine Paragleiterschulung handelt, sondern nur vollständig ausgebildete und erfahrene Paragleiterpiloten an dieser teilnehmen dürfen.

4. Wenngleich eine Fly & Hike Tour im Allgemeinen eine ungefährliche Angelegenheit ist und die Bergführer nach besten Kräften bemüht sind, die Veranstaltung sicher durchzuführen, kann selbst bei größter Sorgfalt und optimalem Verlauf, insbesondere bei einem Paragleiterflug, etwa beim Starten oder bei der Landung, unrichtigem Aufkommen, Auftreten oder Stürzen, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen uvm.) passieren. Dabei handelt es sich um ein allgemein bekanntes Risiko, das bei der Durchführung eines Paragleiterfluges, etwa durch windbedingten Einfluss, Unfälle passieren können, wie es im Extremfall auch zu einem Absturz mit der damit einhergehenden Lebensgefahr kommen kann.

Der Teilnehmer ist in Kenntnis dieses Risikos und wird daher eigenverantwortlich prüfen, ob der empfohlene Start- und Landeplatz, die Flugroute und auch das Wetter für die Durchführung des Fluges geeignet sind und wird den Flug nur dann selbständig durchführen, wenn er die Bedingungen für die Durchführung des Fluges für sich selber als geeignet erachtet hat.

Eine Ersatzpflicht der ROCKnSNOW Alpine Guiding, oder jedes Mitarbeiters der ROCKnSNOW Alpine Guiding, ist, für einen Sachschaden ist nur dann gegeben, wenn dieser durch eine Handlung oder Unterlassung durch den Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten der ROCKnSNOW Alpine Guiding und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung seitens des Veranstalters wird dabei für Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Ausschluss oder Beschränkungen der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Angestellten und Bevollmächtigten der RocknSnow Alpine Guiding. Kein Anspruch aus Schadenersatz oder Rückerstattung des Entgeltes für die Tour besteht, sofern die vorgesehene Tour, Flugroute, Flugzeit, vorgesehene Start- und Landeplätze, insbesondere aus Sicherheits-, Wetter oder sonstigen triftigen Gründen geändert wurden.

5. Keine Haftung wird für Schäden übernommen, die aus der Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördliche Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschuldens des Teilnehmers herrühren. Der Teilnehmer bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition.

6. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter der ROCKnSNOW Alpine Guiding ist berechtigt Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6293 Tux zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

ROCKnSNOW Alpine Guiding, Peter Bacher

Ich bestätige, dass ich den obigen Text ausführlich gelesen habe, dass ich die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, wie auch einen zugelassenen, lufttüchtigen Flugausrüstung samt Versicherung besitze und einen Flug nur nach selbständiger Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten (Star- und Landeplatz, Wetter), vorgenommen habe und diese für sicher beurteilt habe.


AGB für die Durchführung von Paraboarding/Paraskiing Touren

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Paraboarding/Paraskiing-Touren die Peter Bacher, als Inhaber der ROCKnSNOW Alpine Guiding, im Folgenden kurz ROCKnSNOW Alpine Guiding, veranstaltet. Bei einer derartigen Paraboarding/Paraskiing-Tour wird mit einem Bergsteigerparagleiter von einem hohen Startplatz aus, der mit dem Lift oder im Rahmen einer Bergtour erreicht wird, im Gleitflug oder (falls möglich) unter Ausnützung von thermischen Aufwinden mit einem Streckenflug ein Berg angeflogen, dessen Hänge dann mit einem Snowboard oder Skiern abgefahren werden. Falls die Höhe ausreicht wird erneut mit dem Pargleiter gestartet und versucht einen neuen Berg anzufliegen, um diesen wieder mit dem Snowboard oder Skiern abzufahren.

2. Die ROCKnSNOW Alpine Guiding bietet im Rahmen der Paraboarding/Paraskiing-Touren folgende Leistungen an:

- geführte Bergtour

- Besprechung des allenfalls durchzuführenden Fluges samt Empfehlung der Routenplanung

(Abflugberg, Startplatz, Flugstrecke und Landeplatz)

- Einholung von Wetterauskünften

- Beurteilung des Schneeprofils

- Flugbesprechung

- soweit möglich, Paragleiterflug im Konvoi

ACHTUNG: Es handelt sich dabei nicht um Paragleiterschulung!

3. Anforderungen an Teilnehmer:

- Besitz eines österr. Paragleiterscheines mit Überlandberechtigung bzw. eines deutsche B-Scheines oder einer anderen gleichwertigen Berechtigungsschein, die ihm zum Führen eins Paragleiters in Österreich ermächtigt.

- Er muss ein sehr erfahrener Paragleiterpilot sein, der in der Lage ist selbständig einen Paragleiter im hochalpinen Gelände zu führen, wie er insbesondere einen Rückwärtsstart, Thermikfliegen und Landen auch auf kleinen Landeplätzen, Top- und Hanglandungen sicher beherrschen muss.

- Er muss seinen eigenen Bergsteigerschirm samt Airbaggurtzeug (empfohlenes Gewicht nicht mehr als 7 kg), Helm, wobei die Flugausrüstung zur Verwendung in Österreich zugelassen bzw. flugtauglich sein muss und eine aufrechte Versicherung zu besitzen hat.

- Ebenso mitzubringen sind eine entsprechende Snowboard- bzw. Schiausrüstung (Freeride- Ski mit einer Breite zwischen 100-130 mm unter der Bindung mit Front- oder Doppelrocker und Freeride-Aufstiegsbindung und Fellen; bzw. Splitboard mit Fellen, wobei dieses bei Bedarf auch ausgeliehen werden kann) samt Sicherheits-Equipment, bestehend aus LVS-Gerät, Sonde und Schaufel (kann bei Bedarf ausgeliehen werden).

- Weiters muss er in der Lage sein sicher im alpinen Gelände Snowboard und/oder Ski fahren zu können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei gegenständlicher Paraboarding/ Paraskiing-Tour nicht um eine Paragleiterschulung handelt, sondern nur vollständig ausgebildete und sehr erfahrene Paragleiterpiloten an dieser teilnehmen dürfen.

4. Wenngleich eine Paraboarding/Paraskiing-Tour im Allgemeinen eine ungefährliche Angelegenheit ist und die Bergführer nach besten Kräften bemüht sind, die Veranstaltung sicher durchzuführen, kann selbst bei größter Sorgfalt und optimalem Verlauf, insbesondere bei einem Paragleiterflug, etwa beim Starten oder bei der Landung, unrichtigem Aufkommen, Auftreten oder Stürzen, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen uvm.) passieren. Dabei handelt es sich um ein allgemein bekanntes Risiko, dass bei der Durchführung eines Paragleiterfluges, etwa durch windbedingten Einfluss, Unfälle passieren können, wie es im Extremfall auch zu einem Absturz mit der damit einhergehenden Lebensgefahr kommen kann. Des Weiteren drohen bei Snowboarden oder Schifahren im freien Gelände hochalpine Gefahren (wie etwa Lawinenabgänge, Steinschlag etc.), die ebenfalls zu Verletzungen führen und lebensgefährlich sein können.

Der Teilnehmer ist in Kenntnis dieses Risikos und wird daher eigenverantwortlich prüfen, ob der empfohlene Start- und Landeplatz, die Flugroute und auch das Wetter für die Durchführung des Fluges geeignet sind und wird den Flug nur dann selbständig durchführen, wenn er die Bedingungen für die Durchführung des Fluges für sich selber als geeignet erachtet hat. Ebenso wird er eigenverantwortlich eine Abfahrt mit dem Snowboard oder dem Ski lediglich dann vornehmen, wenn nach seiner Einschätzung das Gelände und die Schneelage und auch sein Können eine sichere Abfahrt zulassen.

Eine Ersatzpflicht der ROCKnSNOW Alpine Guiding, oder jedes Mitarbeiters der ROCKnSNOW Alpine Guiding, ist, für einen Sachschaden ist nur dann gegeben, wenn dieser durch eine Handlung oder Unterlassung durch den Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten der RocknSnow Alpine Guiding und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung seitens des Veranstalters wird dabei für Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Ausschluss oder Beschränkungen der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Angestellten und Bevollmächtigten der RocknSnow Alpine Guiding. Kein Anspruch aus Schadenersatz oder Rückerstattung des Entgeltes für die Tour besteht, sofern die vorgesehene Tour, Flugroute, Flugzeit, vorgesehene Start- und Landeplätze, insbesondere aus Sicherheits-, Wetter oder sonstigen triftigen Gründen geändert wurden.

5. Keine Haftung wird für Schäden übernommen, die aus der Befolgung geltender Rechts und Flugbestimmungen, behördliche Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschuldens des Teilnehmers herrühren. Der Teilnehmer bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition.

6. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter der ROCKnSNOW Alpine Guiding ist berechtigt Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6293 Tux zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

RocknSnow Alpine Guiding, Peter Bacher

Ich bestätige, dass ich den obigen Text ausführlich gelesen habe, dass ich die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, wie auch einen zugelassenen, lufttüchtigen Flugausrüstung samt Versicherung besitze und einen Flug und eine Abfahrt mit dem Snowboard oder Skiern nur nach selbständiger Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten (Start und Landeplatz, Wetter, örtlichen Gegebenheiten des Hanges, Schneeverhältnisse), vorgenommen habe und diese für sicher beurteilt habe.


Urheberrechte:

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Peter

Joe, Ronja, Peter, Birgit

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